!DISTURBIA! … im Landammannsaal Großdorf

DISTURBIA – dem Wahnsinn freien Lauf lassen!

Am Samstag feierten hunderte motovierte zum dem motto DISTURBIA im Landammannsaal Großdorf !

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Deine Meinung

  1. Natürlich MÜSSTEN die Eltern in erster Linie für die Einhaltung des Jugendschutzes sorgen. Doch viele tun das halt nicht (das schreibt ihr ja selbst)und das ist mehr als traurig.
    Trotzdem bin ich der Meinung, dass ein Veranstalter für Verletzungen des Jugenschutzes haftbar gemacht werden sollte (auch wenn die Girlies aufgebrezelt sind). Das hat nichts mit Abschieben der Verantwortung zu tun.
  2. Es ist so einfach die Verantwortung immer an andere abzuschieben, natürlich geht es dem Veranstalter ums Geld. Ich bin am Samstag um 21.45 Uhr von Egg nach Lingenau gefahren, was sich da auf der Straße abgespielt hat, war einfach Wahnsinn. Im Schritttempo durch Großdorf durch, da Jugendliche, Kinder die Straße in total betrunkenem Zustand blockiert bzw. belagert haben.
    ---Die waren noch gar nicht auf der Veranstaltung--- erstmal vorglühen und Getränke an einem billigeren Ort besorgen. Woher haben auch 14 jährige soviel Geld, das müssen sie ja auch irgendwo bekommen. Apell an die Eltern...schaut erst mal selber zu euren Kindern.
  3. Der Veranstalter hat sicher seine Pflichten und sich an das Gesetz zu halten. Aber wie soll man das heutzutage bitte machen, die Kinder brezeln sich auf, schminken sich zu bis zum geht nicht mehr, haben Ausschnitte bis an den Boden runter und die meisten haben sowieso einen gefälschten Ausweis. Und dann sollte der Veranstalter schuldig sein? Zuerst sollten mal die Mütter schauen, die sich aufregen, dass sie ihre Kinder im Griff haben und dafür sorgen, dass diese zu einer Zeit abgeholt werden und sich nicht hinter her aufregen, wenn man Fotos vom eigenen Kind auf einmal auf Party-Fotos sieht. Der Veranstalter ist sicher nicht verantwortlich für die verzogenen 14-jährigen Kinder, ist ja kein Kindergartenonkel!
  4. Es ist schon so, dass der Veranstalter Pflichten nach dem Jugendgesetz hat. Aber: die erste Verpflichtung ihren Kindern gegenüber haben die Eltern. Es ist ihre Aufgabe zu wissen, wo ihre Kinder sind, mit wem, wie lange, etc. Ich verstehe schon, dass es bequem und state of the art ist, alle Verantwortung abschieben zu wollen, aber das läuft so nicht. Außerdem: ich als Elternteil weiß schon gern, wo sich meine Kinder aufhalten, ich hole sie auch überall ab und informiere mich im vorhinein über die Veranstaltungen, die sie besuchen - auch hinsichtlich der Altersgrenzen. Das ist nicht zuviel verlangt.
  5. Sehr wohl hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz (Alkoholausschank, Ausgehzeiten etc.) eingehalten wird und ist gesetzlich auch dazu verpflichtet!!! "Veranstalter haben [...] dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes beachtet werden... die zeitlichen Beschränkungen der Anwesenheit auf öffentlichen
    Veranstaltungen für Personen unter 16 Jahren eingehalten werden und dass das Verbot für
    den Ausschank, Verkauf und die Weitergabe von alkoholischen Getränken an Personen unter
    16 Jahren sowie den für den Ausschank, Verkauf und die Weitergabe von gebrannten alkoholischen Getränken an Personen unter 18 Jahren beachtet"
    Der Veranstalter kann also sehr wohl dafür verantwortlich gemacht werden!!
  6. Wenn ich meine Kinder fort lasse, kann ich nicht den Veranstalter verantwortlich machen. Für mich beginnt der Jugendschutz zuhause. Wenn ich die noch zu Jungen auf diese Veranstaltung lasse, muss ich sie halt dort wieder abholen und nicht verlangen, dass der Veranstalter die "Kinder" um 24:00 Uhr vor die Tür befördert!
  7. Wieso lassen die Eltern die 14 jährigen Kinder auf solche Partys? Da sollten zuerst die Mütter beschuldigt werden nicht der Veranstalter!
  8. Sowohl die Eltern als auch die Veranstalter haben dafür zu sorgen! !
    Viele Besucher dieses Events waren noch keine 16 - die dürften höchstens bis 24:00 Uhr im Saal sein. Wer war denn eigentlich Veranstalter?
  9. wo beginnt der Jugendschutz? beim Event oder vielleicht schon zu Hause?