Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung d. Gemeindevertretung Egg

über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Marktgemeinde Egg

 

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Egg hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2024 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Marktgemeinde Egg gemäß § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen. Der Verordnungsentwurf mit Anlage 1 und dem Plan in den angeschlossenen Anlagen 0 und 2 – 5 samt Erläuterungs- und Umweltbericht werden 9 Wochen auf dem Veröffentlichungsportal der Marktgemeinde Egg (www.egg.at) vom 8. Juli 2024 bis 10. September 2024 veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes). Während der Zeit der Veröffentlichung können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Paul Sutterlüty

Bürgermeister