Teststraße in Egg: Information zu den Coronavirus COVID-19 Selbsttests
… ab dem 20.03 bietet die Marktgemeinde Egg jeweils am Samstag und am Dienstag eine Teststraße im Gemeindeamt im Sitzungssaal an. Alle Details zu Selbsttests ohne Aufsicht und Selbsttests unter Aufsicht sind hier zu finden.
Information zu den Coronavirus COVID-19 Selbsttests
Selbsttests ohne Aufsicht („Wohnzimmertests“)
Dabei handelt sich um einen Antigen-Test der zur Selbstanwendung zugelassen ist.
Mit diesen Tests können sich Personen alleine z.B. zu Hause testen.
Der Test ist über die Testplattform des Landes
(https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Selection) – das „Selbsttest-Tool“ ist ab dem 15. März freigeschaltet – anzumelden. Dazu ist ein QR-Code notwendig.
Dieser wird gemeinsam mit den Selbsttests in unserer Bürgerservicestelle – während der Öffnungszeiten – ausgegeben. Nach der Anmeldung wird man über die Testplattform zur Durchführung des Testes durchgeleitet. Diese Selbsttests sind nur für 24 Stunden gültig und berechtigen zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Kinder (<18 Jahre), Treffen von Selbsthilfegruppen, Besuch von Kulturveranstaltungen (z.B. Theater, Kino) und der außerschulischen Jugendarbeit.
Diese gelten aber nicht für Gastronomie und körpernahe Dienstleister.
Selbsttests unter Aufsicht (beaufsichtigte Antigen-Tests):
Dabei handelt sich um einen Antigen-Test der zur Selbstanwendung zugelassen ist.
Die Durchführung des Testes erfolgt jedoch unter Aufsicht in einer Teststation.
Diese Tests sind den bisherigen Antigen-Tests durch medizinisches Personal gleichgestellt und berechtigen für 48 Stunden zusätzlich auch zum Zugang für Gastronomie und körpernahe Dienstleister (z.B. Frisör). Diese Tests gelten auch für Pendler. Das Land Vorarlberg hat hier noch eine rechtliche Abklärung vorgenommen. Die Selbsttests unter Aufsicht sind den Antigen-Test, die von medizinischem Personal abgenommen werden gleichgestellt.
Die Anmeldung erfolgt wie bei den bisherigen Antigen-Tests über die Testplattform des Landes. Der Unterschied zum „Wohnzimmertest“ ist, dass dieser Test unter Aufsicht in einer Teststraße vorgenommen werden muss.
Die Marktgemeinde Egg bietet diese Teststraße ab dem 20. März im Gemeindeamt (Sitzungssaal) an und zwar:
jeweils am Samstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und am Dienstag von 17:00 bis 19:30 Uhr.