Corona: Erste Öffnungsschritte ab dem 15. März
ORF-Bericht vom 9. März 21
Die langersehnte Entscheidung über die ersten Öffnungsschritte für Gastronomie und Veranstaltungen in Vorarlberg ab 15. März ist gefallen. Die Gastronomie darf indoor und outdoor öffnen, Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden, aber die Sperrstunde bleibt bei 20.00 Uhr.
Nachdem die Verhandlungen zwischen Bund und Land am Montag bis spät in die Nacht gingen, dauerten sie auch am Dienstag den gesamten Tag. In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz verkündete Wallner am Dienstagabend die Öffnungsschritte, die ab dem 15. März in Vorarlberg eintreten werden.
Erste Öffnungsschritte gibt es ab dem 15. März in der Gastronomie, im Veranstaltungsbereich, beim Nachwuchssport und in der Selbsthilfe.
Gastronomie
Die Gastronomie darf sowohl indoor als auch outdoor ab dem 15. März wieder öffnen. Die Gäste brauchen einen gültigen Antigen- oder PCR-Test der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist und sie müssen registriert werden. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen oder alle Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Der Abstand zwischen den Tischen muss zwei Meter betragen und die Sperrstunde bleibt vorerst bei 20.00 Uhr.
Veranstaltungssektor
Veranstaltungen sind ab dem 15. März sowohl indoor als auch outdoor bis zu einer maximalen Personenanzahl von 100 oder 50 Prozent des Fassungsvermögens des Veranstaltungsraumes wieder möglich. Auch hier gilt die Registrierungspflicht aber im Vergleich zu der Gastronomie gelten im Veranstaltungssektor auch die neuen Selbsttests als Zugangstests.
Veranstaltungen sind nur möglich, wenn jeder Gast einen zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz erhält. Gäste müssen auch am Sitzplatz eine FFP2-Maske tragen und auch hier gilt die Sperrstunde mit 20.00 Uhr.
Selbsthilfegruppen
Auch Selbsthilfegruppen werden ab dem 15. März wieder möglich, sie sind vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Es gilt eine verpflichtende FFP2-Maske, verpflichtende FFP2 Maske, und ein Mindestabstand.
Nachwuchssport
Fixiert wurde auch, dass der Nachwuchssport ab dem 15. März wieder stattfinden darf. Der Amateursport muss aber weiterhin auf Öffnungsschritte warten.
Selbsttests mit QR-Codes
Wallner skizzierte das von Vorarlberg vorgeschlagene Selbsttestmodell folgendermaßen: Nach einer Registrierung auf einer Onlineplattform muss der Selbsttest hochgeladen werden. Nach einer Kontrolle durch das System würde die Okay-Bestätigung samt QR-Code auf das Handy geschickt werden. „Das ist eine sehr sichere Form“, unterstrich Wallner, auch wenn er einräumte, dass es eine 100-prozentige Sicherheit nicht gebe. „Wir sollten auch darauf vertrauen, dass die Leute das richtig machen“, so der Landeshauptmann.
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Unter diesen Voraussetzungen wird kein Sinnvolles (Wirtschaftlich renabel) öffnen möglich sein.